Gegliedert nach AGB für Neufahrzeuge, AGB für Gebrauchtfahrzeuge und AGB für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teile und für Kostenvoranschläge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Matzker Fahrzeugechnik GmbH für Verkauf von fabrikneuen Fahrzeugen und Neuteilen.
§ 1 Allgemeines
Alle Leistungen und Angebote der Matzker GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen. Der Geltung anderer Allgemeiner Geschäfts-bedingungen wird widersprochen. Diese werden nur verbindlich, wenn sie von der Matzker GmbH schriftlich anerkannt und zum Gegenstand des jeweiligen Vertrages gemacht werden.
§ 2 Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn die Matzker GmbH die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Die Matzker GmbH ist jedoch verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten, falls sie die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Matzker GmbH.
§ 3 Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche der Matzker GmbH kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
§ 4 Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich zu vereinbaren. Lieferfristen laufen ab Vertragsschluss. Soweit als Lieferzeit/Lieferzeitraum eine Monatsangabe erfolgt gilt der Monatsschluss als Lieferzeitpunkt.
2. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Matzker GmbH auffordern zu liefern. Mit Zugang der Aufforderung kommt die Matzker GmbH in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit der Matzker GmbH auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er der Matzker GmbH nach Ablauf der Zehn-Tage-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hierdurch werden die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt und zum Schadensersatz weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz oder auf Ersatz der Aufwendungen statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmen, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche nach Satz 3 bis 6 bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird der Matzker GmbH, während sie in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Die Matzker GmbH haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt die Matzker GmbH bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziff. 2 Sätze 3 bis 7.
4. Höhere Gewalt oder bei der Matzker GmbH oder deren Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, die die Matzker GmbH vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern in den Ziff. 1 bis 3 dieses § 4 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
§ 5 Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann die Matzker GmbH von ihren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt die Matzker GmbH Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Matzker GmbH einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an dem Kaufgegenstand behält sich die Matzker GmbH bis zum Ausgleich der ihr aus dem Kaufvertrag zustehenden Forderungen vor.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der Matzker GmbH gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden Forderungen.
2. Auf Verlangen des Käufers ist die Matzker GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusam-menhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung be-steht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes der Matzker GmbH zu.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers darf die Matzker GmbH vom Kaufvertrag zurücktreten.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
§ 7 Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer.
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Fahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere die des § 476 BGB.
Das verkaufte Fahrzeug gilt nur als unfallfrei, wenn dies ausdrücklich seitens der Matzker GmbH schriftlich zugesichert wurde.
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer bei der Matzker GmbH geltend zu machen und ausführen zu lassen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer auf Verlangen eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
c) Ersetzte Teile werden Eigentum der Matzker GmbH.
d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
§ 8 Haftung
1. Hat die Matzker GmbH aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verur-sacht wurde, so haftet sie beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abge-schlossene Versicherung (ausgenommen Summen-versicherung) gedeckt ist, haftet die Matzker GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verur-sachte Schäden wird nicht gehaftet. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
2.
Unabhängig von einem Verschulden der Matzker GmbH bleibt eine etwaige Haftung der Matzker GmbH bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in § 4 abschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsan-gehörigen der Matzker GmbH für von ihnen durch leichte Fahr-lässigkeit verursachte Schäden.
5. Die Verjährungsvorschriften des Kaufrechts (§ 438 BGB) gelten auch für außervertragliche Schadensersatz-ansprüche, die mit einem Mangel der gelieferten Fahrzeuge zusammenhängen. Dies gilt nicht, wenn derartige Ansprüche im Einzelfall nach der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) früher verjähren.
§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung wegen evtl. Gegenansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechts-grund, besteht nur dann, wenn Gegenansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer darüber hinaus nur befugt, soweit seine Ansprüche auf dem selben Vertragsverhältnis wie die der Matzker GmbH beruhen.
§ 10 Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhn-lichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Bestimmungen im übrigen unberührt.
Köln, den 01.12.2003